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   LAG Hessen, 02.09.2011 - 3 Sa 1606/10   

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LAG Hessen, 02.09.2011 - 3 Sa 1606/10 (https://dejure.org/2011,7978)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02.09.2011 - 3 Sa 1606/10 (https://dejure.org/2011,7978)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02. September 2011 - 3 Sa 1606/10 (https://dejure.org/2011,7978)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsvertragliche Anwendung der Tarifwerke des öffentlichen Dienstes aufgrund Personalüberleitungsvertrag als Vertrag zu Gunsten Dritter; konkludente Annahme eines Angebots auf einzelvertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsvertragliche Anwendung der Tarifwerke des öffentlichen Dienstes aufgrund Personalüberleitungsvertrag als Vertrag zu Gunsten Dritter; konkludente Annahme eines Angebots auf einzelvertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 292/04

    Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.2011 - 3 Sa 1606/10
    Hinzu kommt, dass Tarifverträge auch zu Lasten der Arbeitnehmer geändert werden können und somit die Möglichkeit einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen eröffnet wird, die arbeitsvertraglich nicht gegeben ist, sondern einer Änderungsvereinbarung oder wirksamen Änderungskündigung bedarf (vgl. BAG 20. April 2005 - 4 AZR 292/04 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35) .

    77 Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn es nicht um eine erstmalige Unterwerfung des Arbeitsverhältnisses unter die Bedingungen eines Tarifvertrages oder Tarifwerkes durch einen Vertrag geht, an dem der Mitarbeiter nicht beteiligt ist, sondern um die Sicherung der bisherigen dynamischen Anwendbarkeit der Tarifverträge trotz des Betriebsüberganges, der zu einer nur statischen Anwendbarkeit der Tarifverträge führen könnte (vgl. BAG 20. April 2005 - 4 AZR 292/04 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35) .

    Gegen seine Wirksamkeit als Vertrag zugunsten Dritter bestehen daher keine Bedenken (BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881/07 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 68; BAG 20. April 2005 - 4 AZR 292/04 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35) .

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 881/07

    Bezugnahme auf Tarifvertrag in Arbeitsvertrag und in Personalüberleitungsvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.2011 - 3 Sa 1606/10
    Diese Auslegungsregel wendet der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem 1. Januar 2002 vereinbart worden sind (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 536/09 - NZA-RR 2011, 510 ff.; BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881/07 - Rn. 18 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 68; BAG 23. Januar 2008 - 4 AZR 602/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 63) .

    Bei dem Übergang des Arbeitsverhältnisses eines tarifgebundenen Arbeitnehmers auf einen nicht tarifgebundenen Betriebserwerber werden nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB die Rechtsnormen des vor dem Betriebsübergang geltenden Tarifwerkes nur in der zur Zeit des Betriebsübergangs geltenden Fassung Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen übernommenen Arbeitnehmer und Betriebserwerber (BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881/07 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 68; BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39) .

    Gegen seine Wirksamkeit als Vertrag zugunsten Dritter bestehen daher keine Bedenken (BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881/07 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 68; BAG 20. April 2005 - 4 AZR 292/04 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35) .

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.2011 - 3 Sa 1606/10
    Es handelt sich nicht um einen Fall des Tarifwechsels, sondern um eine von den denselben Tarifvertragsparteien vereinbarte Tarifsukzession innerhalb des Geltungsbereichs des bisherigen Tarifvertrages (BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 38; vgl. auch BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) .

    Zwar sieht § 2 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA nur eine Ersetzung des BAT durch den TVöD gegenüber den tarifgebundenen Mitgliedern der VKA vor, vorliegend steht jedoch nicht die Geltung des TVöD kraft unmittelbarer Tarifbindung in Frage, sondern die durch Auslegung zu ermittelnde Reichweite einer vertraglichen Inbezugnahmeregelung (vgl. auch BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 38) .

  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07

    Normurheberschaft bei gemischten Vereinbarungen

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.2011 - 3 Sa 1606/10
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 86/07 - AP § 77 BetrVG 1972 § 77 Nr. 96) müssen normative Regelungen, durch welche der Inhalt von Arbeitsverhältnissen unmittelbar und zwingend gestaltet werden soll, dem Gebot der Rechtsquellenklarheit im Sinne einer Eindeutigkeit der Normurheberschaft genügen.

    Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich angenommen, dass auch bei mehrseitigen, von Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat unterzeichneten Vereinbarungen, die sich nicht zweifelsfrei zuordnen lassen, diejenigen Regelungskomplexe rechtswirksam sind, die sich selbständig von den übrigen abgrenzen lassen und deren Urheber ohne Weiteres erkennbar sind (vgl. BAG 15. April 2008 - 1 AZR 86/07 - AP § 77 BetrVG 1972 § 77 Nr. 96) .

  • BGH, 05.11.2009 - IX ZR 239/07

    Bestimmung des Streitwertes einer Klage in Abhängigkeit von den späteren

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.2011 - 3 Sa 1606/10
    Einzelne Urteilselemente, tatsächliche Feststellungen, präjudizielle Rechtsverhältnisse, rechtliche Folgerungen und sonstige Vorfragen, auf denen die getroffene Entscheidung aufbaut, werden dagegen von der Rechtskraft nicht erfasst (BAG 16. Januar 2003 - 2 AZR 735/00 - AP ZPO § 322 Nr. 38; BGH 5. November 2009 - IX ZR 239/07 - NJW 2010, 2210 ff.; BGH 11. November 1994 - V ZR 46/93 - NJW 1995, 967) .
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.2011 - 3 Sa 1606/10
    Bei dem Übergang des Arbeitsverhältnisses eines tarifgebundenen Arbeitnehmers auf einen nicht tarifgebundenen Betriebserwerber werden nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB die Rechtsnormen des vor dem Betriebsübergang geltenden Tarifwerkes nur in der zur Zeit des Betriebsübergangs geltenden Fassung Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen übernommenen Arbeitnehmer und Betriebserwerber (BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881/07 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 68; BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39) .
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 135/05

    Schmiermittel

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.2011 - 3 Sa 1606/10
    Die Bindungswirkung des Feststellungsurteils ergibt sich aus dem Umfang der Rechtskraft, die nach § 322 Abs. 1 ZPO so weit reicht, wie das Feststellungsurteil über den durch die Feststellungsklage erhobenen Anspruch entschieden hat (BGH 14. Februar 2008 - I ZR 135/05 - NJW 2008, 2716 f.) .
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.2011 - 3 Sa 1606/10
    Das besondere Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO muss aber als Sachurteilsvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens gegeben sein (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - AP TVG § 1 Nr. 40) .
  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.2011 - 3 Sa 1606/10
    Die Verwirkung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer sein Recht über längere Zeit hinweg nicht ausgeübt hat - Zeitmoment - und bei dem Arbeitgeber dadurch die Überzeugung hervorgerufen hat, er werde sein Recht nicht mehr durchsetzen - Umstandsmoment - (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 - NZA-RR 2011, 467 ff.) .
  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.2011 - 3 Sa 1606/10
    Die Feststellungsklage kann auch die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrages oder Tarifwerkes auf ein Arbeitsverhältnis zum Gegenstand haben (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 101; BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 66 mwN) .
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 536/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personal-überleitungsvertrag

  • BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06

    Verwirkung

  • BGH, 11.11.1994 - V ZR 46/93

    Umfang der Rechtskraft und Präklusion von Tatsachen durch anderweitige

  • BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 602/06

    Haustarifvertrag bei Teilbetriebsübergang

  • BAG, 04.08.1999 - 5 AZR 642/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %

  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 14/09

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 416/03

    Tarifliche Alterssicherung: Einbeziehung der Provision

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 735/00

    Annahmeverzug - Ausschlußfrist - Verfassungsbeschwerde

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 281/06

    Lehrerpersonalkonzept - Teilzeitbeschäftigung - Erhöhung der

  • BAG, 07.02.1990 - 5 AZR 64/89

    Gleichbehandlung von Arbeitnehmern bei Gehaltserhöhungen - Ungleichbehandlung von

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